Fotodokumentation der Ladungssicherung - Diskussion

Im Netzwerk für Ladungssicherung (lasiportal.de) steht derzeit ein interessantes Thema im Raum: Fotodokumentation der Ladungssicherung durch den Verlader zur Absicherung gegen spätere Ansprüche bei Schadensfällen.

 

Folgende Fragen stehen zur offenen Diskussion. Natürlich können auch eigene Fragen eingebracht werden:

 

1)  Ist das Vorlegen von Fotodokumentationen der Verladung zur Abwehr von Vorwürfen gegenüber den Kontrollbehörden möglich, sinnvoll und zulässig bzw. gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Kontrollbehörden dies als berechtigtes Mittel für einen Widerspruch akzeptieren müssen?
2)  Welche Beweislast auf „Echtheit“ der Bilddokumentation hat der Verlader zu erbringen?
3)  Welche Kriterien zur Aufnahme sind zu erfüllen, die eine Aussicht auf Erfolg zur Entlastung des Verladers hätten?
4)  Welche konkreten Datenschutzbestimmungen greifen für den Verlader in dieser Situation?
5)  Sind derartigen Fotodokumentationen in ihrer Verwendung für die unterschiedlichen Verkehre gleichgestellt oder gibt es Unterschiede z.B. zum Sammelgut, wo sich die Verladung und damit auch die Ladungssicherung bereits an der ersten Anfahrstelle völlig verändern kann?

 

Foto: Aka/ Wikimedia

 
 
 
 

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