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VDI Richtlinie 2700 – Ladungssicherheit nach Gesetz

Die VDI Richtlinie 2700 beschreibt die „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“. In Ihr werden die Bewegungskräfte beschrieben, die auf eine Ladung während des Transportes einwirken können. Mithilfe vieler anschaulicher Beispiele und Ladungssicherungsmittel werden so grundsätzliche Problemlösungen zur Ladungssicherung aufgezeigt. Der Grundgedanke hinter der VDI Richtlinie 2700 ist es also den Straßenverkehr sicherer zu gestalten, gerade da die Gefahren durch eine unzureichend gesicherte Ladung oft unterschätzt werden.

 

Gefahren einer unzureichenden Ladungssicherheit nach VDI 2700

Durch eine fehlende oder unzureichende Ladungssicherheit nach VDI Richtlinie 2700 kann es also nicht nur zur Beschädigung des Ladegutes und des Fahrzeugs kommen, sondern vor allem auch zur Gefährdung und Verletzung von Personen. In Deutschland werden jedes Jahr durchschnittlich 2.500 Verkehrsunfälle durch eine schlecht gesicherte Ladung verursacht. Schätzungen zu Folge belaufen sich laut der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die jährlichen Schadenskosten auf etwa 500 Millionen Euro.

 

Ladungssicherheit nach VDI 2700 als Rechtsgrundlage

Die Regeln der VDI 2700 gelten seit vielen Jahren als gesetzlich anerkanntes Grundlagenwerk zur Ladungssicherung im Straßenverkehr. So werden diese Richtlinien beispielsweise auch bei gerichtlichen Streitfällen herangezogen. Trotz §22 der StVO (Straßenverkehrsordnung), welche die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung beim Transport verlangt, liegt die Verantwortung für eine gewissenhafte Ladungssicherung immer noch beim Fahrer bzw. beim Verlader. So können Verstöße bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden im Bereich einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es jedoch zu Personenschäden aufgrund einer unzureichenden Ladungssicherung drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.

 

Keine Unterschiede ob private oder gewerbliche Ladungssicherung

Oftmals wird angenommen, dass die VDI Richtlinie 2700 bzw. das Ladungssicherungsgesetz nur für den gewerblichen Transport von Gütern zutrifft. Dies ist definitiv falsch! Privatpersonen, welche Transportgut in Ihrem Pkw, Transporter oder Anhänger transportieren, müssen ebenso auf eine ordnungsgemäße Sicherung Ihrer Ladung achten. Immer häufiger werden so auch Anhänger von Privatleuten auf eine richtige Ladungssicherung überprüft. So beispielsweise beim Verlassen des Baumarktes. Nicht selten werden dabei empfindliche Geldstrafen verhängt. Denn auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Dabei kann sogar das Baumarktpersonal mit haftbar gemacht werden, wenn dies nachweislich an der unsachgemäßen Beladung beteiligt war.

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