Grundlagenkurs Gefahrgut für Neueinsteiger

Die IHK Schwaben bietet vom 6. bis 7. Mai eine Unterweisung von an Gefahrguttransporten beteiligten Personen an. Nach Angaben der IHK Schwaben müssen gemäß Kapitel 1.3 ADR Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Die zuständige Behörde könne jederzeit die Schulungsnachweise aller an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen einfordern.

Der Kurs soll Neueinsteigern die notwendigen Kenntnisse zur vorschriftsmäßigen Vorbereitung und Durchführung von Gefahrguttransporten gemäß ADR vermitteln.

 

Inhalte sind:

- Grundlagen der Gefahrgutgesetzgebung und der aktuelle Rechtsstand

- Pflichten der Beteiligten gemäß GGVSEB

- Unternehmerverantwortung und Verantwortung der beteiligten Personen (1.3. ADR/§ 9 (2) OwiG)

- Umsetzung der Pflichten

- Transporte gemäß ADR 2013 mit den Themen: Klassifizierung und Identifizierung, Abgrenzung zum Gefahrstoffrecht, Auswahl und Kennzeichnung von Umschließungen, Fahrzeugen und Beförderungseinheiten, Beförderungspapier und sonstige Begleitpapiere, Fahrzeugausrüstung und -kontrollen, Verladung und Transportdurchführung, Übergabe, Entladung und Empfang von Gefahrgütern, Freistellungen

 (ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

 

Mehr Informationen zur Ladungssicherheit.

 

 

Foto: Kaverin/ Wikimedia

 
 
 
 

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